Whistleblowing

Die Erzeugerorganisation OP La Maggiolina verfügt über einen Kanal für Whistleblowing-Meldungen, der gemäß den nationalen und europäischen Rechtsvorschriften verwaltet wird. Das Meldeportal entspricht den in Italien von der ANAC - der nationalen Anti-Korruptionsbehörde - festgelegten Anforderungen und garantiert die völlige Anonymität aller Meldenden.

Die Meldenden können den Bearbeitungsstand ihrer Meldung jederzeit über eine Webseite und einen mit der von ihnen erstellten Meldung verbundenen Schlüsselcode überprüfen.


Was ist Whistleblowing

Das „Whistleblowing“ wird von der europäischen Richtlinie (EU) geregelt und dient „zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht und die nationalen Rechtsvorschriften melden“.

Es wurde kürzlich durch das G.v.D. Nr. 24 vom 10. März 2023 in italienisches Recht umgesetzt, um Personen zu schützen, die rechtswidrige Handlungen, von denen sie in einem Unternehmen (oder einer öffentlichen Einrichtung) Kenntnis erlangt haben, anonym melden möchten, ohne Konsequenzen oder Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen.

Was kann gemeldet werden

Jedes Verhalten, das den Interessen des Unternehmens oder der Verwaltung schadet, wie z. B.

  1. Zivil- oder strafrechtliche Ordnungswidrigkeiten und Buchführungsverstöße.
  2. Einschlägiges Verhalten im Sinne des G.v.D. Nr. 231/01 oder Verstoß gegen die Bestimmungen der Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodelle.
  3. Verstöße im Anwendungsbereich von Unionsrechtsakten und nationalen Bestimmungen.
  4. Verstöße in den Bereichen öffentliches Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche, Produktsicherheit und -konformität, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen.
  5. Verstöße gegen Vorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen.
  6. Verstöße gegen Körperschaftsteuer-Vorschriften.

Nicht gemeldet werden können hingegen

  1. Reine Verdächtigungen.
  2. Persönliche Missstände.
  3. Ansprüche im Zusammenhang mit dem eignen Arbeitsverhältnis oder der Zusammenarbeit mit dem Unternehmen.

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